Schuldverhältnis: Versionsgeschichte

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    27. Dezember 2023

    • AktuellVorherige 19:0819:08, 27. Dez. 2023Martina Diskussion Beiträge 1.189 Bytes +1.189 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Das '''Schuldverhältnis''' (lat. ''obligatio'') bezeichnet in Deutschland ein zwischen zwei (oder mehreren) Personen bestehendes Rechtsverhältnis, aufgrund dessen die eine von der anderen Person eine Leistung fordern kann. Das Schuldverhältnis bildet die Anspruchsgrundlage für eine Forderung im Sinne des § 194 Abs. 1 BGB. Dabei können sowohl natürliche als auch juris…“