Leistung (Recht)

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Der Rechtsbegriff der Leistung wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit verschiedenen Bedeutungsinhalten verwendet. Die Rechtswissenschaft unterscheidet daher zwischen der Leistung im schuldrechtlichen und der Leistung im bereicherungsrechtlichen Sinne. Das Umsatzsteuerrecht verwendet einen eigenständigen Leistungsbegriff.