Vertrag: Versionsgeschichte

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    19. August 2023

    • AktuellVorherige 01:0601:06, 19. Aug. 2023Martina Diskussion Beiträge 484 Bytes +484 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Ein '''Vertrag''' ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (§ 311 BGB). Er basiert auf mindestens zwei übereinstimmenden Willenserklärungen. In einer auf dem Grundsatz der Privatautonomie beruhenden Rechtsordnung wie der deutschen ist der Vertrag für den Einzelnen das wichtigste rechtliche Mittel zur Gestaltung der eigenen Lebensverhältni…“