Willenserklärung

Aus Twilight-Line Medien

Im deutschen Zivilrecht ist die Willenserklärung (lat. declaratio voluntatis auch Willensäußerung) die Äußerung eines Rechtsfolgewillens, also die nach außen hin wahrnehmbare Kundgabe des Willens einer Person, die auf einen Rechtserfolg gerichtet ist. Der Erfolg soll nach der Rechtsordnung eintreten, weil er vom Erklärenden gewollt ist. Fallen Wille und Erklärung auseinander, liegt ein Willensmangel vor.

Der maßgebliche Inhalt einer Willenserklärung ist im Zweifel durch Auslegung zu ermitteln, beispielsweise bei Erteilung einer „Generalquittung“.

Die Willensäußerung kann auch durch den (gesetzlichen) Vertreter beziehungsweise durch einen Betreuer abgegeben werden.

Im Zivilprozessrecht werden die (prozessualen) Erklärungen als Prozesshandlungen bezeichnet.