Willenserklärung: Versionsgeschichte

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13. Oktober 2023

18. September 2023

  • AktuellVorherige 16:5216:52, 18. Sep. 2023Martina Diskussion Beiträge 985 Bytes +985 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Im deutschen Zivilrecht ist die '''Willenserklärung''' (lat. declaratio voluntatis auch ''Willensäußerung'') die Äußerung eines Rechtsfolgewillens, also die nach außen hin wahrnehmbare Kundgabe des Willens einer Person, die auf einen Rechtserfolg gerichtet ist. Der Erfolg soll nach der Rechtsordnung eintreten, weil er vom Erklärenden gewollt ist. Fallen Wille und Erklärung auseinander, liegt ein '''Willensmangel'''…“