Amt Dieburg

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Das Amt Dieburg war ein Amt der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und nachfolgend des Großherzogtums Hessen.

Funktion[Bearbeiten]

In der Frühen Neuzeit waren Ämter eine Ebene zwischen den Gemeinden und der Landesherrschaft. Die Funktionen von Verwaltung und Rechtsprechung waren hier nicht getrennt. Dem Amt stand ein Amtmann vor, der von der Landesherrschaft eingesetzt wurde.

Umfang[Bearbeiten]

Das Amt Dieburg bestand aus den Gemeinden