Landgrafschaft Hessen-Darmstadt

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Die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt war ein Fürstentum des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation. Sie entstand 1567 bei der Teilung der Landgrafschaft Hessen und wurde durch den Beitritt zum Rheinbund 1806 zum Großherzogtum Hessen. Die Hauptstadt der Landgrafschaft war Darmstadt. Die Landgrafschaft gehörte zum Oberrheinischen Reichskreis.

Geografische Lage[Bearbeiten]

Die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt erstreckte sich am Ende des Alten Reichs weit über das Gebiet des heutigen Bundeslandes Hessen hinaus. Die nördlichsten Landesteile lagen als Enklaven im Fürstentum Waldeck, etwa auf der Höhe von Kassel, die südlichsten Landesteile beidseits des Rheins, etwa auf der Höhe von Straßburg. Das Territorium bestand aus 10 größeren, untereinander nicht verbundenen Teilen und darüber hinaus aus einer weitaus größeren Zahl kleinerer Gebietssplitter.

Geschichte[Bearbeiten]

Söhne Philipps des Großmütigen[Bearbeiten]

Nach dem Tod des letzten (gesamt-)hessischen Landgrafen Philipp I. („der Großmütige“) am 31. März 1567 wurde die Landgrafschaft Hessen unter den vier Söhnen aus seiner ersten Ehe aufgeteilt: Wilhelm erhielt den nun Hessen-Kassel genannten nördlichen Teil, Ludwig erhielt Hessen-Marburg, Philipp Hessen-Rheinfels und Georg I. den nun als „Hessen-Darmstadt“ bezeichneten südlichen Landesteil.

Die vier regierenden hessischen Landgrafen versuchten, eine für alle vier Landesteile verbindliche Rechtsordnung zu vereinbaren. Das Projekt scheiterte jedoch. Georg I. rekurierte deshalb 1589 auf eine Rechtssammlung, die sein Kanzler, Johann Kleinschmidt, etwa 20 Jahre zuvor erstellt hatte, und ließ diese von den Rechtsanwendern in der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt nutzen. Vorlage:Hauptartikel

Nach dem Aussterben der Grafen von Diez, die aus der Zweitehe von Philipp I. stammten, teilten die hessischen Landgrafen deren Erbe. Hessen-Darmstadt erhielt daraus Dorf und Schloss Alsbach sowie ein Viertel des mit der Kurpfalz kondominalen Amtes Umstadt.<ref> Schmidt, S. 6. Die dort für den Erbfall angegebene Jahreszahl 1577 dürfte unzutreffend sein. </ref>

Da die Landgrafen Philipp von Hessen-Rheinfels und Ludwig von Hessen-Marburg 1583 und 1604 jeweils kinderlos starben, fielen deren Territorien an ihre Brüder, also an Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt. Von Hessen-Rheinfels erbte Hessen Darmstadt die Ämter Schotten und Stornfels, die Hessen-Marburger Erbschaft war Ausgangspunkt für einen Jahrzehnte anhaltenden Streit zwischen den beiden verbliebenen Linien.