Philipp I. (Hessen)

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Philipp I. von Hessen, auch Philipp der Großmütige genannt (* 13.11.1504 in Marburg; † 31.03.1567 in Kassel), regierte von 1518 bis 1567 die Landgrafschaft Hessen. Er war neben dem dominierenden Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen eine der beiden Führungspersönlichkeiten des Schmalkaldischen Bundes. Dieser Bund, der von 1531 bis 1547 bestand, war der politisch-militärische Arm des Protestantismus im Heiligen Römischen Reich.

Es hatte aber nichts mit Religion zu tun, dass Philipp zu einem Gegner des altgläubigen Kaisers Karl V. aus dem Haus Habsburg wurde. Im Erbschaftsstreit zwischen Hessen und Nassau um die Grafschaft Katzenelnbogen entschieden kaiserliche Kommissare 1523 zugunsten von Nassau, und Karl V. forderte die Umsetzung dieses Urteils ein. Das hessische Kernterritorium um Kassel und Marburg war arm. Philipp wollte deshalb auf keinen Fall auf die Einnahmen aus Katzenelnbogen verzichten. Viele Reichsfürsten hatten es missbilligt, dass der geächtete Herzog Ulrich von Württemberg aus seinem Herzogtum vertrieben worden war, das seit 1519 unter habsburgischer Verwaltung stand. Deshalb wählte Philipp dieses Thema, um gegen Habsburg zu opponieren. Er berief sich auf die Libertät der Reichsstände, die der Kaiser missachtete. Philipp plante langfristig und konfessionsübergreifend Ulrichs Rückführung nach Stuttgart. Dabei musste er auf den Schmalkaldischen Bund verzichten, denn der sächsische Kurfürst unterstützte sein Vorhaben nicht. Französische Hilfsgelder ermöglichten es Philipp und Ulrich 1534 trotzdem, Truppen zu werben und den habsburgischen Statthalter zu besiegen. Ulrich erhielt sein Herzogtum zurück, Philipp gewann an Prestige.

Danach kehrten sich die Rollen innerhalb des Schmalkaldischen Bundes um. Johann Friedrich von Sachsen verfolgte im Nordwesten des Reichs eine antihabsburgische Politik. Philipp dagegen suchte die Annäherung an Kaiser Karl V. Er wollte das Erreichte sichern, hatte als Landgraf auch nicht die Ressourcen eines Kurfürsten und teilte vor allem Kursachsens territorialpolitische Interessen nicht. Nach der Niederlage des Bundes im Schmalkaldischen Krieg musste sich Philipp dem Kaiser unterwerfen (Fußfall von Halle, 18.06.1547) und war fünf Jahre in kaiserlicher Haft, bis der von seinem Schwiegersohn Moritz von Sachsen organisierte Fürstenaufstand Karl V. 1552 zur Flucht zwang. Eine Bedingung der Sieger im Passauer Vertrag war die Freilassung Johann Friedrichs von Sachsen und Philipps von Hessen.

Philipp steht für eine Fürstenreformation, die sich in mehreren Punkten kritisch von Kursachsen absetzte. Er war ein Parteigänger Martin Luthers, aber offen für Impulse aus Zürich (Huldrych Zwingli) und Straßburg (Martin Bucer). 1529 lud er die bedeutendsten Reformatoren zum Marburger Religionsgespräch, um einen Konsens in Glaubensfragen herbeizuführen als Grundlage für politische und militärische Kooperation. Die reichsrechtlich eigentlich geforderte Todesstrafe für Täufer exekutierte Philipp in Hessen nicht, beteiligte sich jedoch an der Niederschlagung anderer Strömungen der radikalen Reformation im Bauernkrieg. Als Gründer der nach ihm benannten Philipps-Universität Marburg und der vier hessischen Hohen Hospitäler setzte Philipp bildungs- und sozialpolitische Impulse.