Karl V. (HRR)

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Karl V. (span. Carlos I, frz. Charles Quint; * 24.02.1500 im Prinzenhof, Gent, Burgundische Niederlande; † 21.09.1558 in Cuacos de Yuste, Spanien) war ein Angehöriger des Herrscherhauses Habsburg, Kaiser des Heiligen Römischen Reiches und König von Spanien.

Nach dem frühen Tod seines Vaters Philipp I. von Kastilien war Karl Landesherr der Burgundischen Niederlande, bestehend aus elf Herzogtümern und Grafschaften, und ab 1516 nach dem Tod seines Großvaters Ferdinand II. von Aragón zusammen mit seiner für unzurechnungsfähig erklärten Mutter Johanna von Kastillien als Carlos I. der erste König von Spanien, genauer von Kastilien, León und Aragón, die er erblich in einer Personalunion vereinigte. Im Jahr 1519 erbte er das Erzherzogtum Österreich und wurde als Karl V. zum römisch-deutschen König gewählt. 1520 wurde er im Kaiserdom zu Aachen durch den Kölner Erzbischof Hermann V. von Wied zum König gekrönt und trug danach, wie sein Großvater Maximilian I. und seine künftigen Nachfolger, zunächst den Titel „erwählter Kaiser des Heiligen Römischen Reiches“. Im Jahre 1530 wurde er in der Basilika San Petronio in Bologna (nicht wie üblich in Rom) als letzter römisch-deutscher König von Papst Clemens VII. zum Kaiser gekrönt und war damit nach Friedrich III. der zweite und letzte Habsburger, der von einem Papst gekrönt wurde.

Karl verfolgte den Reichsgedanken der Universalmonarchie, wonach dem Kaiser Vorrang vor allen Königen zukam. Er verstand sich als Friedenswahrer in Europa, Beschützer des Abendlandes vor der Expansion des Osmanischen Reiches unter Süleyman I. und als Verteidiger sowie Erneuerer der römisch-katholischen Kirche. Um seine hegemoniale Herrschaftsidee durchsetzen zu können, führte er gegen den französischen König Franz I. zahlreiche Kriege (Italienische Kriege). Dabei konnte sich Karl finanziell auf seine spanischen Besitzungen in Amerika (Vizekönigreich Neuspanien, Vizekönigreich Peru) stützen, jedoch sein angestrebtes Ziel einer dauerhaften Schwächung des zeitweise mit den Osmanen verbündeten Frankreich nicht erreichen.

Im Heiligen Römischen Reich war Karl V. vergeblich bestrebt, die Macht des Monarchen gegenüber den Reichsständen nachhaltig zu stärken. Wesentliche Ursache für sein Scheitern in diesem Bemühen war die ab 1517 einsetzende Reformation, die teilweise durch reichsständische Kräfte unterstützt wurde. Karls häufige kriegsbedingte Abwesenheit trug ein Übriges dazu bei, dass sich die Reformationsbewegung ausbreiten konnte. Die drohende konfessionelle Spaltung des Reiches vor Augen, versuchte er ihr durch die Einberufung des Konzils von Trient (1545 bis 1563) entgegenzuwirken, was jedoch nicht zur Versöhnung der Religionsparteien führte, sondern nach Karls Tod zum Ausgangspunkt der katholischen Gegenreformation wurde. Nach dem Scheitern seiner Bemühungen um einen Ausgleich mit den Protestanten versuchte Karl im Zuge des gewonnenen Schmalkaldischen Krieges, den Reichsständen 1548 mit dem Augsburger Interim eine Lösung des Religionskonflikts zu diktieren. Durch den daraufhin ausbrechenden Fürstenaufstand und die damit verbundene französische Invasion war er gezwungen, eine Koexistenz der Konfessionen im Passauer Vertrag (1552) anzuerkennen, die dann schließlich im Augsburger Religionsfrieden (1555) reichsrechtlich reguliert wurde. Mit der 1532 verfassten Constitutio Criminalis Carolina erließ Karl V. das erste allgemeine Strafgesetzbuch im Heiligen Römischen Reich.

1556 trat Karl von seinen Herrscherämtern zurück und teilte seine Herrschaftsgebiete zwischen seinem ältesten Sohn Philipp II., der die spanischen und burgundischen Besitzungen erbte, und seinem jüngeren Bruder Ferdinand I. auf, der die österreichischen Erblande bereits 1521 erhalten hatte und dem aufgrund seiner Königswahl 1531 nun auch der Kaisertitel zufiel. Durch diese Teilung spaltete sich das Haus Habsburg in eine spanische (Casa de Austria) und eine österreichische Linie (Haus Habsburg-Österreich). Karl verstarb 1558 in seinem Palast neben dem Kloster von Yuste in Spanien.

Leben[Bearbeiten]

Familie und Herkunft[Bearbeiten]

Durch die Ehe Maximilians von Österreich mit Maria von Burgund begann 1477 der Aufstieg des Hauses Habsburg zur europäischen Großmacht. Als Erbin des Herzogtums Burgund war Maria die reichste Braut ihrer Zeit und die Beteiligten erhofften sich durch die Verbindung mit dem Kaiserhaus Unterstützung im Konflikt gegen Frankreich (Burgundischer Erbfolgekrieg) sowie großen Machtgewinn für beide Dynastien. Aus der Ehe gingen mit Philipp und Margarete zwei Nachkommen hervor. Maria starb 1482 an den Folgen eines Reitunfalls.

Maximilian, ab 1486 als Maximilian I. römisch-deutscher König, war nun Vormund und Regent seines minderjährigen Sohnes in den burgundischen Territorien. Erst mit dem Vertrag von Senlis (1493) gelang es ihm, den Anspruch seiner Dynastie auf die Erbfolge in Burgund gegenüber Frankreich teilweise durchzusetzen und seinem Sohn die Regierung der Freigrafschaft Burgund zu übertragen.

Als Familienoberhaupt war Maximilian auf eine politisch möglichst vorteilhafte Heirat Philipps bedacht und arrangierte eine Verbindung nach Spanien. Dort herrschten die Katholischen Könige Ferdinand II. von Aragón und Isabella I. von Kastilien. Um das Bündnis zu festigen, arrangierten sie 1496/97 eine Doppelhochzeit zwischen Philipp und Johanna, der zweitältesten Tochter des Königspaares, sowie zwischen Margarete und dem spanischen Thronfolger Johann. Nach dem Tod ihrer älteren Geschwister (Johann 1497, Isabella 1498) und ihres Neffen (Miguel da Paz 1500) erkannten die verschiedenen Cortes der spanischen Herrschaftsbereiche Johanna und ihren Ehemann Philipp als Thronfolger der Königreiche Aragón und Kastilien an. In diesen Jahren traten bei Johanna erste Symptome einer Depression auf.

Aus der Ehe zwischen Philipp und Johanna gingen insgesamt sechs Nachkommen hervor. Während Karl, Eleonore, Isabella und Maria in den Niederlanden aufwuchsen, lebten Ferdinand und Katharina in Spanien.

  • Eleonore (* 15. November 1498; † 18. Februar 1558)
  • Karl (* 24. Februar 1500; † 21. September 1558)
  • Isabella (* 18. Juli 1501; † 19. Januar 1526)
  • Ferdinand (* 10. März 1503; † 25. Juli 1564)
  • Maria (* 17. September 1505; † 17. Oktober 1558)
  • Katharina (* 14. Januar 1507; † 12. Februar 1578)

Nach dem Tod Isabellas I. folgte ihr Johanna 1504 als Königin Kastiliens. Philipp einigte sich im Vertrag von Villafáfila (1506) mit Ferdinand II. über die Ausübung der Regierungsgewalt. Kurz nach Vertragsabschluss verstarb Philipp am 25. September 1506 und stürzte Johanna in krankhaften Trübsinn, was ihr den Beinamen „die Wahnsinnige“ einbrachte. Ihr Vater übernahm die Regentschaft in Kastilien und verfügte im Jahr 1509 ihren dauernden Aufenthalt im Schloss von Tordesillas. Johanna verstarb am 12. April 1555 im Alter von 75 Jahren in völliger geistiger Umnachtung. Durch die Heiratspolitik seiner Großeltern vereinigte Karl die Erblinien vier eigenständiger Territorien in seiner Person: