Habsburgermonarchie

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Als Habsburgermonarchie oder Habsburgerreich (auch Habsburger, Habsburgische oder österreichische Monarchie oder Donaumonarchie) bezeichnet die Geschichtswissenschaft die Herrschaftsgebiete, die das Haus Habsburg (seit 1736 Habsburg-Lothringen) vom ausgehenden Mittelalter bis 1918 großenteils in Personalunion regierte.

Der Länderkomplex war eine so genannte composite monarchy, eine zusammengesetzte Monarchie. Im Gegensatz zum modernen, zentral gelenkten Nationalstaat bestand sie aus unterschiedlichen, prinzipiell voneinander unabhängigen Territorien, die nur durch das gemeinsame monarchische Oberhaupt miteinander verbunden waren. Die Herausbildung der Habsburgermonarchie begann Ende des 13. Jahrhunderts, nachdem 1273 Rudolf I. als erster Vertreter seiner Dynastie zum Römisch deutschen König gewählt wurde und er 1278 mit dem Herzogtum Österreich eine bedeutende Hausmacht gewinnen konnte. Das Herrschaftsgebiet, das seine Nachkommen in den kommenden Jahrhunderten, sowohl durch Erbschaft als auch durch Eroberungen zusammenbrachten, bestand im Kern aus den habsburgischen Erblanden, den Ländern der böhmischen und der ungarischen Krone, einem Großteil der ehemals burgundischen Niederlande und Teilen Italiens wie den Herzogtümern Mailand und Toskana. Im 16. und 17. Jahrhundert, seit der Herrschaft Karls V., waren auch das Königreich Spanien mitsamt seinem Kolonialreich und dem Königreich Neapel sowie zeitweilig auch Portugal und seine Überseebesitzungen Bestandteile des Habsburgerreichs. Diese wurden jedoch nach Karls Abdankung und der Aufspaltung der Dynastie in eine österreichische und eine spanische Linie allein von letzterer regiert. Man spricht für diese Zeit von der österreichischen und der spanischen Habsburgermonarchie. Nicht zum Habsburgerreich zählen die reichsunmittelbaren Territorien des Heiligen Römischen Reichs, über welche die Habsburger in ihrer Funktion als Kaiser nur eine indirekte Oberherrschaft ausübten.

Wie das spanische, war auch das im östlichen Mitteleuropa gelegene habsburgische Länderkonglomerat im Wesentlichen durch eine geglückte Heiratspolitik entstanden, wurde aber seit dem ausgehenden 17. Jahrhundert durch Eroberungen auf Kosten des Osmanischen Reichs wesentlich erweitert. Seit Ferdinand I., einem Bruder Karls V., wurde es von der österreichischen und seit Ferdinand II. von der innerösterreichischen Linie der Dynastie regiert. Diese trägt seit der Heirat Maria Theresias, der Tochter des letzten männlichen Thronerben, mit Herzog Franz Stephan von Lothringen den Namen Habsburg-Lothringen.

Der letzte römisch-deutsche Kaiser, Franz II., schuf 1804, als die Krönung Napoleon Bonapartes zum Kaiser der Franzosen und das Ende des Heiligen Römischen Reiches absehbar waren, aus eigener Machtvollkommenheit die österreichische Kaiserwürde. Das daraus entstandene Kaisertum Österreich regierte er fortan als Franz I., während er das Reich am 06.08.1806 für aufgelöst erklärte. Aus dem Kaisertum Österreich entstand nach dem so genannten Ausgleich von 1867 in Form einer Doppelmonarchie die österreichisch-ungarische Monarchie. Franz Joseph I. regierte den aus dem österreichischen und dem nunmehr gleichberechtigten ungarischen Reichsteil bestehenden Vielvölkerstaat in Realunion als Kaiser und König. Daher leitet sich für diese Zeit auch die Bezeichnung k.u.k. Monarchie ab.

Nach der Niederlage Österreich-Ungarns und der mit ihm verbündeten Mittelmächte im Ersten Weltkrieg löste Franz Josephs Nachfolger, Kaiser Karl I. am 31.11.1918 die Realunion auf. Die meisten nichtdeutschen und nichtmagyarischen Völker nutzten die absehbare Niederlage der k.u.k. Armee dazu, neue, unabhängige Staaten zu bilden. Kaiser Karl verzichtete am 11.11.1918 auf die Teilhabe. Am Folgetag, dem 12.11.1918 wurde in Deutschösterreich die Republik ausgerufen. Damit fand die über 640-jährige Herrschaft des Hauses Habsburg ihr Ende. Karl unternahm 1921 zwei vergebliche Versuche, die Herrschaft im nominell wiederhergestellten Königreich Ungarn zurückzuerlangen. Auf Drängen der Siegermächte und der Kleinen Entente verabschiedete das Parlament in Budapest daraufhin im November 1921 das Dethronisationsgesetz, das dem Haus Habsburg-Lothringen auch die ungarische Krone endgültig entzog.

Übersicht[Bearbeiten]

Die Wurzeln der Habsburgermonarchie datieren in die Jahre 1276–1278, als Rudolf IV. Graf von Habsburg, der 1273 als Rudolf I. römisch-deutscher König geworden war, sein Haus mit den Herzogtümern Kärnten und Krain und dann auch mit den Herzogtümern Österreich und Steiermark belehnte und damit nach dem Intermezzo mit Ottokar II. Přemysl von Böhmen das Erbe der Babenberger antrat. Seit diesem Datum regierten die Habsburger mit nur kurzen kriegerischen Unterbrechungen ihre Hausmacht in Zentraleuropa.

Seit Rudolf I. (als Graf der VI., als König I.) 1307 waren Habsburger (mit Unterbrechungen) Könige in Böhmen, seit Albrecht (als Graf der V., als Römischer König II.) 1437 Könige in Ungarn. Ununterbrochen regierten sie diese Länder seit Ferdinand I. 1526/27. Seit dieser Zeit gehörte die habsburgische Monarchie – deren Westen Teil des Heiligen Römischen Reiches war, während der Osten außerhalb des Reiches lag – zu den Großmächten Europas.

Mit Maximilian I., dem letzten Ritter, bildete sich mit seiner Hochzeit und seinem Amtsantritt als Herzog von Burgund 1477 das Haus Österreich-Burgund, ab dieser Zeit etwa spricht man von der Habsburgermonarchie im eigentlichen Sinne. Auf dem Höhepunkt der Ausdehnung ihrer dynastischen Besitzungen und Regentschaften teilte sich die habsburgische Universalmonarchie 1556 mit der Abdankung Karls V., der als deutscher Kaiser und König in Spanien ein Weltreich beherrscht hatte, in dem die Sonne nicht untergeht, in eine österreichische und eine spanische Linie. Letztere wird auch „Haus Österreich“ oder Casa de Austria genannt, ihr Weltreich, die spanische Habsburgermonarchie, ist aber nicht Gegenstand dieses Artikels.

Ein „Geburtsdatum“ der (österreichischen) Habsburgermonarchie kann auch mit dem Wormser Teilungsvertrag vom 28.04.1521 bzw. dem folgenden Brüsseler Vertrag vom 07.02.1522 gegeben werden, in dem die Übergabe der österreichischen Lande von Karl V. an seinen Bruder Ferdinand I. geregelt wurde. Allerdings gab es noch 1550 den am Widerstand der deutschen Kurfürsten und an der hinhaltenden Politik seines Bruders gescheiterten Versuch Karls V., seinen Sohn Philipp, den späteren spanischen König, zum König von Deutschland wählen zu lassen und das Universalreich auf diese Weise beisammenzuhalten. Die getrennte Erbfolge der spanischen und österreichischen Linie (Hausordnung vom 25.02.1554) kann man daher als das entscheidende Datum der Trennung der beiden Linien betrachten, wobei die gegenseitigen vorrangigen Erbansprüche im Falle des Erlöschens einer Linie dennoch erhalten blieben.

Die spanische Linie starb im November 1700 aus. Frankreich, der große Widersacher der Habsburger dieser Ära (siehe habsburgisch-französischer Gegensatz), konnte im Spanischen Erbfolgekrieg eine neuerliche habsburgische „Einkreisung“ verhindern, und die Bourbonen übernahmen die spanische Krone. Die Habsburger konnten nur außerspanische Gebiete des Erbes ihrer spanischen Verwandten, vor allem die Österreichischen Niederlande und das Königreich Neapel, für die österreichische Linie erhalten.

1740 starben die österreichischen Habsburger im Mannesstamm aus. Auf Grund der zuvor in jeweils allen habsburgischen Territorien und Ländern erlassenen Pragmatischen Sanktion übernahm Maria Theresia jeweils als Königin, Erzherzogin usw. die sonst nur Männern vorbehaltenen Herrscherrechte und gründete mit ihrem Gatten das nachfolgende Herrscherhaus Habsburg-Lothringen. Der Kaiser des Heiligen Römischen Reichs indes wurde von den Kurfürsten gewählt und sein (nicht erbliches) Amt konnte aufgrund Reichsrechts nur von einem Mann ausgeübt werden, weshalb sich Maria Theresia nicht als geeignete Kandidatin qualifizierte. Die Pragmatische Sanktion wurde zwar im Österreichischen Erbfolgekrieg angefochten, die Monarchie ging aus dem Krieg aber nunmehr international anerkannt, wenngleich territorial geschmälert hervor. Maria Theresias Sohn, der Reformer Joseph II., strebte danach, die Habsburgermonarchie zu einem einheitlichen Staat mit deutscher Amtssprache zu entwickeln, scheiterte damit aber vor allem in Ungarn. Dennoch war laut Ernst Trost „Deutsch das Esperanto der Donauländer“.

Durch die 1804 während der Koalitionskriege erfolgte Konstituierung der dem Haus Habsburg-Lothringen unmittelbar untertanen Länder als Kaisertum Österreich – eine Reaktion auf die Selbstkrönung Napoleons I. wenige Monate zuvor – wurde die Habsburgermonarchie, schon seit Maria Theresia zentral von Wien aus verwaltet, auch offiziell zum selbstständigen Staat. Das Heilige Römische Reich wurde 1806 für nicht mehr bestehend erklärt.

Das Kaisertum Österreich blieb bis zum Ausgleich zwischen Österreich und Ungarn von 1867, der Österreich-Ungarn als Doppelmonarchie, als Realunion der zwei Staaten definierte, ein einheitlicher Staat. Einheitlich blieben in der Folge bis 1918 obligatorisch der Monarch, die Außenpolitik, Heer und Kriegsmarine sowie fakultativ vereinbarte Wirtschaftsstandards wie die gemeinsame Gulden-, dann Kronenwährung.

Aufgrund ihrer Größe, ihrer Bevölkerungszahl und des Geltungsanspruchs ihrer Dynastie war die Habsburgermonarchie einer der wichtigsten Staaten Europas (der Pentarchie). In wechselnden Allianzen kämpfte sie in den meisten europäischen Kriegen mit. Als sich im 19. Jahrhundert der Nationalismus als mächtige Staatsidee in Europa etablierte, verlor Österreich-Ungarn als Gesamtstaat sukzessive Einfluss und hatte auf Grund seiner Multinationalität als Vielvölkerstaat immer größere Probleme in der Innenpolitik beider Teilstaaten. Sie führten am Ende des verlorenen Ersten Weltkriegs zur Auflösung der Habsburgermonarchie.