Oberrheinischer Reichskreis

Aus Twilight-Line Medien

Der Oberrheinische Reichskreis war einer der zehn Reichskreise, in welche unter König Maximilian I. das Heilige Römische Reich eingeteilt wurde. Der oberrheinische Reichskreis entstand in der ersten Gründungsphase im Jahr 1500. Der Reichskreis wurde durch die Kriege mit Frankreich aber auch durch konfessionelle Konflikte stark geschwächt und existierte lange Zeit ohne größere Wirkung bis zum Ende des Alten Reiches.

Gebiet und Bevölkerung[Bearbeiten]

Das Gebiet des Reichskreises war extrem zersplittert. Es umfasste Gebiete von Savoyen im Süden bis Hessen-Kassel im Norden. Insgesamt lag er zwischen Frankreich, dem burgundischen und dem westfälischen Reichskreis im Westen sowie dem schwäbischen und fränkischen Reichskreis im Osten. Er wurde entlang des Mittelrheins unterbrochen vom Kurrheinischen Reichskreis bestehend aus der Kurpfalz und den geistlichen Kurfürstentümern. Hinzu kamen zahlreiche kleine Gebiete von Reichsrittern innerhalb der Außengrenzen des Kreises, die aber nicht zu diesem gehörten. Die Grundidee bei der Schaffung dieses Reichskreises schien der Schutzgedanke der Westgrenze des Reiches gegen Frankreich gewesen zu sein, jedoch zeigte die Realität von Anbeginn an, dass der Kreis hierzu nicht in der Lage war.

Nach innen war der Kreis stark differenziert und umfasste anfangs 72 Mitglieder. Davon blieben im 18. Jahrhundert immerhin noch 42 übrig. Die Bevölkerungszahl lag im 18. Jahrhundert bei etwa 1,45 Millionen Einwohnern. Davon waren etwa 74 % Protestanten, Katholiken 25 % und Juden 1 %.

Relativ rasch wurde der Kreis durch Verluste an Mitgliedern geschwächt. Die Bischöfe von Genf, Lausanne und Sitten (Sion), sowie Besançon (Bisanz) blieben von Anbeginn an dem Kreis fern (Sitten nahm nur einmal – 1544 – an einem Kreistag teil). Im Jahr 1552 wurden die Hochstifte in Lothringen (Metz, Toul, Verdun) aufgrund der französischen Unterstützung des protestantischen Fürstenaufstandes gegen Kaiser Karl V. (Vertrag von Chambord) dauerhaft von Frankreich besetzt, auch wenn sie bis zum Westfälischen Frieden formal Reichsgebiet blieben. Der Herzog von Lothringen, der sich im Vertrag von Nürnberg 1542 größere Freiheiten ausgehandelt hatte, verweigerte sich der Teilnahme an den Kreistagen und Kreisbeiträge, trotz ausdrücklich reduzierter Beitragsbestimmungen. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts gingen dem Kreis große Teile des Elsasses mit der finanzkräftigen Reichsstadt Straßburg an Frankreich verloren.

Quellen[Bearbeiten]

  • Gerhard Köbler: Oberrheinischer Reichskreis. In: Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart. 4., vollständig überarbeitete Auflage. C.H. Beck, München 1992. ISBN 3-406-35865-9, S. 431f.