Reichskreis

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Die Reichskreise waren übergeordnete territoriale Einheiten des Heiligen Römischen Reiches, die mehrere Landesherrschaften umfassten – zunächst mit Ausnahme der Kurfürstentümer und der habsburgischen Erblande. Sie wurden ab 1500 im Zuge der Reichsreform Maximilians I. geschaffen, um die Verwaltung des Reichs durch das Reichsregiment zu verbessern, und bestanden bis 1806.

Entstehung[Bearbeiten]

Das Heilige Römische Reich als Ganzes hatte weder eine zentrale Verwaltung noch eine militärische Exekutive, es bildete im Lauf der Frühen Neuzeit weder eine zentrale Bürokratie noch ein stehendes Heer aus, also das, was moderne Staaten kennzeichnet. Zur Durchführung von Maßnahmen, für die das Reich als Ganzes zu groß und einzelne Reichsstände zu klein waren, wurden stattdessen seit 1495 bzw. 1521 die so genannten Reichskreise geschaffen, d. h. das Gebiet des Reiches wurde in geographische Kreise eingeteilt, die aus Territorien mehrerer Reichsglieder bestanden und für die regionale Durchführung reichspolitischer Entscheidungen zuständig waren (Besetzung des Reichskammergerichts, Exekution von Reichsgerichtsurteilen, Landfriedenswahrung, Verteidigung nach außen).

König Sigismund unterbreitete 1415 in Konstanz einen Kreisentwurf, der vier Bezirke (Rheinland, Schwaben, Franken sowie Mitteldeutschland) mit je einem Kreishauptmann und gegenseitiger Beistandspflicht vorsah.

Auf dem Augsburger Reichstag von 1500 wurde zur Durchführung der Reichsexekution gegen Landfriedensbrecher wie auch zur Vollstreckung der Reichskammergerichtsurteile eine Reichsexekutionsordnung geschaffen. Das Reich wurde dazu in sechs Kreise (ohne die Territorien der Kurfürsten) eingeteilt als Wahlbezirke für ein Drittel der Assessoren (Richter) am Reichskammergericht. Auf dem Reichstag 1512 in Trier wurden die sechs Kreise als Mittel des Reichsregiments errichtet. Auf dem Reichstag zu Worms 1521 wurde das Reichsregiment erneut bestätigt und auch die Territorien der Kurfürsten wurden als Reichskreise benannt (II § 1 bis 10 der Erklärung des Landfriedens).