Arbeitsvertrag (Deutschland)

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Ein Arbeitsvertrag ist nach deutschem Recht ein privatrechtlicher Vertrag zweier Vertragspartner zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses. Die beiden Vertragspartner werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer genannt.

Das Recht des Arbeitsvertrages ist Bestandteil des Arbeitsrechts.