Arrondierung

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Unter Arrondierung (arrondir ‚abrunden‘), deutsch auch Abrundung, versteht man unter anderem den Einbezug angrenzender Flächen zu einem bestimmten Grundstück oder Territorium (Staatsgrenze usw.).

Zweck[Bearbeiten]

Eine Arrondierung kann der Verbesserung des Grenzverlaufs dienen, der besseren Nutzung bereits vorhandener Infrastruktur (Erschließung, Wege, Kanalisation etc.) oder grundsätzlich den Wert des ursprünglichen Grundstückes durch die größere Fläche vermehren. Der Begriff wird insbesondere im Bereich des Baurechts, der Bauplanung, der Flurbereinigung, der Bodenmelioration, der Stadtplanung sowie in Bezug auf Jagdreviere verwendet. Arrondierung kann auch ohne Eigentumswechsel durch Freiwilligen Nutzungstausch erfolgen.

Eine Arrondierung ist meist mit einer neuen Grenzziehung und entsprechenden Änderungen im Grundbuch verbunden, kann aber auch dadurch vorgenommen werden, dass mehrere Grundstücke ohne Änderung der Grenzen oder Grundbucheinträge in der Hand eines Eigentümers vereinigt werden.