Autonome Gemeinschaften Spaniens

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Als autonome Gemeinschaften (span. Comunidades Autónomas, abgekürzt CCAA) werden 17 Gebietskörperschaften bezeichnet, die Regionen Spaniens repräsentieren. In Artikel 2 der spanischen Verfassung von 1978 wurde festgestellt, dass die spanische Nation aus „Nationalitäten und Regionen“ zusammengesetzt ist. Dementsprechend wurden den autonomen Gemeinschaften durch Autonomiestatute Kompetenzen in Gesetzgebung und Vollzug zugesichert. Welche Rechte diese Statuten jeweils bestätigen, ist von Gemeinschaft zu Gemeinschaft unterschiedlich.

Titel VIII der spanischen Verfassung regelt die Bildung und die Kompetenzen dieser regionalen Gebietskörperschaften. Sieben der 17 autonomen Regionen bestehen nur aus einer Provinz, die übrigen aus mehreren (bis zu neun) Provinzen. Dazu kommen noch die beiden „autonomen Städte“ (span. ciudades autónomas) Ceuta und Melilla.