Bahn (Verkehr)

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Bahnen sind spurgebundene Verkehrs- beziehungsweise Transportmittel und ein wichtiger Bestandteil der Verkehrsinfrastruktur. Sie sind spurgebunden, indem sie auf oder unter einer oder zwei Leitschienen (Ein- und Zweischienenbahn, Standseilbahn, Hängebahn) verkehren, über oder unter einem Magnetfeld (Magnetschwebebahn) schweben, auf gespannten Stahlseilen (Luftseilbahn) rollen beziehungsweise oder einer Oberleitung (Gleislose Bahn) folgen. Fast alle auf Leitschienen fahrenden Fahrzeuge haben Stahlräder mit Spurkränzen bzw. je einen Spurkranz, wenn sie auf zwei Schienen fahren. Vereinzelt fahren Bahnen mit gummibereiften Rädern auf Beton-Fahrspuren, wie auf einigen Linien der Métro Paris, bei anderen Métros in Frankreich, der Linie M2 der Métro Lausanne, der Metro Montreal und dem Flughafen-Shuttle in Frankfurt. Bei diesen Bahnen haben die Schienen nur die Funktion der Spurhaltung.

Die meisten Bahnen dienen dem Erbringen von Verkehrsleistungen, es gibt allerdings auch Bahnen, die dem Spiel bzw. dem Freizeitvergnügen dienen (beispielsweise Achterbahnen, Geisterbahnen und Fahrgeschäfte).

Die meisten spurgebundenen Bahnen sind die Schienenbahnen, die das Rad-Schiene-System nutzen. Sie werden auch als Schienenverkehrssysteme bezeichnet, die Fahrzeuge als Schienenfahrzeuge. Diese haben entweder einen eigenen Fahrantrieb (Triebwagen) oder werden von einer Lokomotive gezogen oder geschoben. Seltenere Spezialfälle mechanisch geführter Systeme sind Hängebahnen sowie Systeme, bei denen die Fahrzeuge keinen eigenen Antrieb haben, sondern von einem ortsfesten Motor bewegt werden, beispielsweise Seilbahnen. Magnetisch geführt sind z.B. Magnetschwebebahnen. Für den Betrieb von Schienenbahnen gelten in Deutschland vorrangig folgende Rechtsnormen: Eisenbahnbau- und Betriebsordnung (EBO), Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen (ESBO) und die Verordnung über den Bau und Betrieb von Straßenbahnen (BOStrab).

Eisenbahnen[Bearbeiten]

Am weitesten verbreitet sind auf zwei Stahlschienen geführte Eisenbahnen. Sie dienen dem öffentlichen Personen-Nah- und Fernverkehr und/oder dem Güterverkehr. Sie werden nach ihrer Bedeutung und den technischen Gegebenheiten in Haupt- und Nebenbahnen unterschieden. Eisenbahnen werden hauptsächlich von staatlichen, aber auch von privaten Eisenbahnverkehrsunternehmen betrieben. Für den Güterverkehr gibt es darüber hinaus Eisenbahnen des nichtöffentlichen Verkehrs (Werksbahnen): Anschlussbahnen verbinden einen Betrieb mit dem öffentlichen Eisenbahnnetz, während Gruben- und Feldbahnen dem innerbetrieblichen Verkehr dienen.

Nach ihrer Spurweite unterscheidet man Normalspur- (1435 mm), Schmalspur- (z.B. Meterspur mit 1000 mm) und Breitspurbahnen (in Spanien, Portugal, Finnland, Russland, Belarus, Mongolei und Ukraine). Die Personenzüge unterscheidet man nach Beförderungsentfernung und -dauer in Fern- und Nahverkehrszüge.

Wesentlich ist zur Definition einer „Eisenbahn“ in Deutschland auch die rechtliche Abgrenzung zu anderen Schienenbahnen, vor allem den Straßen-, Stadt- und U-Bahnen, aus denen sich jeweils unterschiedliche Rechtsvorschriften für den Betrieb ergeben: