Berufsständische Körperschaft

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Eine berufsständische Körperschaft (Kammer) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die in Deutschland wiederum meist landesrechtlich organisiert ist und Aufgaben der berufsständischen Selbstverwaltung wahrnimmt.

Allgemeines[Bearbeiten]

Die Bezeichnung Berufsständische Körperschaft ist unüblich. Geläufig sind demgegenüber die Bezeichnungen Körperschaft, Kammer oder Verband. Sie sind zu unterscheiden von den privatrechtlichen Koalitionen wie Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften.