Besitzwille
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Als Besitzwille wird der natürliche Wille (lat. animus, d. h. hier also die Sinngerichtetheit) einer Person bezeichnet, die Herrschaft über eine Sache zu erlangen und auszuüben.
Kommt der Besitz mehreren Personen gleichermaßen zu, entsteht Mitbesitz. Die bloße Mitbenützung einer Sache begründet keinen Mitbesitz, wenn die mitbenützende Person anstelle eigenen Besitzwillens den Alleinbesitz oder Mitbesitz anderer anerkennt.