Bundes-Verfassungsgesetz

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Das Bundes-Verfassungsgesetz, kurz B-VG, ist ein im Verfassungsrang stehendes österreichisches Bundesgesetz. Es stellt zwar das Kernstück der Bundesverfassung dar, ist allerdings nicht das einzige Verfassungsdokument. Daneben gibt es weitere Bundesverfassungsgesetze und Verfassungsbestimmungen in unterschiedlichen einfachen Gesetzen.

Die Schreibweise mit Bindestrich unterscheidet das Bundes-Verfassungsgesetz von anderen Bundesverfassungsgesetzen.

Geschichte[Bearbeiten]

Erste Republik[Bearbeiten]

Bundes-Verfassungsgesetz 1920[Bearbeiten]

Das B-VG wurde am 01.10.1920 von der Konstituierenden Nationalversammlung als Gesetz vom 1. Oktober 1920, womit die Republik Österreich als Bundesstaat eingerichtet wird (Bundes-Verfassungsgesetz) beschlossen. Es löste damit nach fast zwei Jahren ein Verfassungsprovisorium ab, das nach dem Ende des Ersten Weltkrieges von der Provisorischen Nationalversammlung eingerichtet worden war. Über wichtige Teile des formellen Verfassungsrechtes konnte jedoch keine Einigkeit erzielt werden. So enthielt diese Urfassung keine Regelungen zur Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, zur Finanzverfassung oder den Grundrechten. Inhaltlich stark geprägt war die erste Fassung von ihrem Autor Hans Kelsen, wichtige Beiträge stammten von Karl Renner, Michael Mayr und anderen Politikern.

Während die Finanzverfassung und die diesbezügliche Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern 1922 im Finanz-Verfassungsgesetz geregelt wurde, konnte bezüglich der generellen Kompetenzverteilung erst 1925 Einigkeit erzielt werden. Dies wurde im Rahmen der ersten großen B-VG-Novelle neu geregelt.