Bundesverfassung (Österreich)

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Unter der Bundesverfassung der Republik Österreich wird juristisch die Gesamtheit aller Verfassungsgesetze und -bestimmungen des Bundesrechtes verstanden. Die zentralen Bestimmungen des Bundesverfassungsrechtes enthält das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), das im Allgemeinen gemeint ist, wenn von der Verfassung gesprochen wird. Neben ihm stehen auch noch zahlreiche andere Gesetze (Bundesverfassungsgesetze) oder einzelne Gesetzesbestimmungen (im jeweiligen Gesetz als Verfassungsbestimmung bezeichnet) sowie einzelne Staatsverträge im Verfassungsrang. Diese Zersplitterung des österreichischen Bundesverfassungsrechts führt zu großer Unübersichtlichkeit. Zu beachten ist weiters, dass sich die Verfassungsregeln, wo nicht explizit ausgeschlossen, auf Menschen jeder geschlechtlichen Zuordnung beziehen, auch wenn im konkreten Fall oft nur die männliche Form (z. B. der Bundespräsident) aufscheint.