Censur

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Als Censur (censura von censere = „begutachten, schätzen“) wird das Amt oder die Amtstätigkeit des Censors bezeichnet. Der Censor war einer von mehreren hohen Beamten der römischen Republik. Zu seinen Aufgaben gehörte die Durchführung der Volks- und Vermögensschätzungen (census), die Besetzung des Senats (lectio senatus) und die Aufsicht über die Sitten der Römer (regimen morum).