Département de la Sarre

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Das Département de la Sarre (Saardepartement, auch Saardépartement) ist ein ehemaliges Département, das nach der Eroberung und Annexion der linksrheinischen deutschen Territorien während der Revolutionskriege durch die französischen Revolutionsarmeen (1794) im Jahre 1798 eingerichtet wurde: Völkerrechtlich wurde es durch den Frieden von Lunéville am 09.02.1801 Teil Frankreichs. Es erstreckte sich von der Nordeifel bei Blankenheim bis in das heutige Saarland. Der größte Teil des 4935 Quadratkilometer umfassenden Gebietes gehörte zuvor zum Kurfürstentum Trier. Die Einwohnerzahl betrug 273.569 Einwohner (1809).

Einteilung von 1798[Bearbeiten]

Der von der Pariser Regierung beauftragte „Generalregierungskommissar aller eroberten Länder zwischen Maas und Rhein und Rhein und Mosel“, der Elsässer Franz-Josef (François Joseph) Rudler, verfügte unter dem 4. Pluviôse an VI (= 23. Januar 1798) die Einteilung der eroberten Lande in vier neue Departements und in Kantone. Im neuen Saardepartement wurden 31 Kantone geschaffen, nämlich Trier, Pfalzel, Dreis, Bernkastel, Büdlich, Grimburg, Saarburg, Merzig, Lebach, Tholey, Birkenfeld, Baldenau, Wittlich, Schöneck, Prüm, Schönberg, Stadtkyll, Gerolstein, Daun, Manderscheid, Herrstein, Grumbach, Baumholder, St. Wendel, Kusel, Höchen, Ottweiler, Saarbrücken, Blieskastel, Reifferscheid und Blankenheim.

Diese Einteilung wurde aber unter dem 22. Ventôse an VI (= 12. März 1798) noch geändert, zumal der zum Mosel-Département gehörende Kanton Tholey nicht von Rudler allein hätte anderweitig zugeteilt werden dürfen. Nunmehr wurde das Departement in 34 Kantone eingeteilt; dazu wurden drei Zuchtpolizeigerichte (tribunaux de police correctionnelle) in Trier, Prüm und Saarbrücken geschaffen, zugleich auch drei Agenten des General-Einnehmers (préposés du receveur général) für die gleichen Bezirke etabliert. Diese Einteilung in Kantone blieb – bis auf Verlegung einzelner Kantonssitze – gültig bis 1815.

Administration[Bearbeiten]

Die Präfektur des Département de la Sarre befand sich in Trier im Gebäude des Palais Walderdorff. Mit Verordnung vom 24. Floréal an VIII (= 14. Mai 1800) wurde verfügt, dass auch in den – wegen der ungeklärten staatsrechtlichen Stellung – noch unter Sonderverwaltung stehenden vier rheinischen Departements die Verwaltungsstrukturen ebenfalls nach dem Gesetz vom 28. Pluviôse an VIII eingerichtet wurden, das die Verwaltung der französischen Republik neu geordnet hatte. Es wurde bestimmt, dass die Sitzungsorte der bereits früher eingeführten Zuchtpolizeigerichte (tribunaux de police correctionnelle) – im Saardepartement also Trier, Prüm, Saarbrücken und seit 1. Oktober 1798 auch Birkenfeld – Hauptorte der Arrondissements communaux und damit Sitz der Unterpräfekturen sein sollten. Daraus ergab sich die Verteilung der Kantone auf die Arrondissements: