Diözesanbischof

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Der Begriff Diözesanbischof wird in Kirchen mit episkopalen Kirchenordnungen verwendet, um einen Bischof, der Vorsteher einer Diözese (Bistum) ist, von den übrigen Bischöfen (Titularbischof, Weihbischof) zu unterscheiden. Der Diözesanbischof ist Ordinarius einer Ortskirche und wird demgemäß insbesondere im kanonischen Recht auch Ortsbischof (Ortsordinarius) genannt.