Eingemeindung

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Unter Eingemeindung versteht man im deutschen Sprachgebrauch das Verschmelzen von zwei oder mehr Gemeinden, wobei meist eine der ursprünglichen Gemeinden größer als die anderen ist, während man bei gleich großen Gemeinden eher von Zusammenlegung spricht.

In Deutschland ist der Begriff auch ein Rechtsbegriff im Kommunalrecht für die Eingliederung von mindestens einer Gemeinde oder eines gemeindefreien Gebietes in eine bereits bestehende Gemeinde. Die aufnehmende Gemeinde bleibt dabei bestehen, die eingegliederte wird aufgelöst und verliert ihre Rechtsfähigkeit.

Der Gegensatz ist die Ausgemeindung, den Wechsel der Zugehörigkeit eines Gebietes von einer Gemeinde zu einer anderen nennt man Umgemeindung.