Elastizitätsgrenze
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Als Elastizitätsgrenze eines Werkstoffes bezeichnet man die Größe der mechanischen Spannung (N/m2), unterhalb der das Material elastisch ist, d. h., es nimmt wieder die ursprüngliche Form ein, wenn die Belastung entfernt wird (nicht-bleibende/reversible Verformung). Beim Überschreiten der Elastizitätsgrenze, und dem erreichen der Fließspannung, tritt eine irreversible, plastische Verformung bzw. plastisches Fließen des Werkstoffes ein.
Die Elastizitätsgrenzwerte werden neben anderen Werkstoffkenngrößen zum Beispiel für die Modellierung und Berechnung des mechanischen Verhaltens einer Konstruktion verwendet.
Arten[Bearbeiten]
Nach Spannungszustand[Bearbeiten]
- Bei Zugbeanspruchung bzw. Dehnung spricht man von der Streckgrenze oder, wenn das genaue Einsetzen des Fließens nicht exakt bestimmbar ist, von der Dehngrenze.
- Bei Druckbeanspruchung bzw. Stauchung wird auch von Stauchgrenze gesprochen (früher Quetschgrenze).
Seltener Erwähnung finden
- bei Biegung die Biegegrenze
- bei Torsion die Torsionsgrenze.