Elternschaft

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Elternschaft bezeichnet die Rolle eines Elternteils für sein Kind, geschlechtsspezifisch unterschieden in Mutterschaft und Vaterschaft (vergleiche auch Elter und Kindheit). Sie unterteilt sich in drei Bereiche:

  • biologische Elternschaft ergibt sich aus der gemeinsamen Zeugung eines Kindes: die sogenannte Blutsverwandtschaft
  • rechtliche Elternschaft beinhaltet Elternrechte und -pflichten für ein Kind, auch für ein adoptiertes oder aus einer fremden Eizelle ausgetragenes
  • soziale Elternschaft besteht in der langfristigen Übernahme von Verantwortung und Zuwendung für ein Kind

Im allgemeinen Sinne bezeichnet die Elternschaft die Gesamtheit derjenigen Elternteile, deren Kinder gemeinsam beispielsweise einen Kindergarten oder eine Schule besuchen, oder die in einem Elternverein organisiert sind: Sie verbindet ihre jeweils gemeinsame Interessenlage an ihren Kindern. Die Elternschaft wirkt über Elternvertretungen an pädagogischen Einrichtungen mit, für sie gibt es auch Elternsprechtage.