Embargo

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Embargo (von span. embargo ‚Beschlagnahme‘, ‚Pfändung‘) ist im Außenhandel und in der Außenhandelspolitik das behördliche Verbot des Exports und/oder Imports von Gütern und Dienstleistungen in einen bzw. aus einem bestimmten Staat.

Allgemeines[Bearbeiten]

Ein Embargo verstößt gegen den allgemein herrschenden Freihandel. Es ist ein nichttarifäres Handelshemmnis, weil es die Ausfuhr und/oder Einfuhr von bestimmten Gütern/Dienstleistungen verbietet. Embargos können bestimmte Güter und/oder bestimmte Staaten betreffen und sollen verhindern, dass diese Güter in diese Länder ausgeführt (Exportverbot) oder von diesen Ländern ins Inland eingeführt werden (Importverbot). Embargos sind meist als Repressalie, Retorsion oder Sanktion auf (angebliches) Fehlverhalten dieser Länder vorgesehen, um Völkerrechtsverletzungen zu bestrafen oder den Staat zu bestimmten Handlungen zu zwingen oder davon abzuhalten. Ein Einfuhrverbot (Importverbot) ist im Außenhandel das Verbot, bestimmte Güter oder Dienstleistungen aus dem Ausland in das Inland zu importieren, ein Ausfuhrverbot (Exportverbot) verbietet den Export von Gütern oder Dienstleistungen aus dem Inland ins Ausland.