Fürstbischof

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Ein Fürstbischof bzw. Fürsterzbischof war ein Bischof bzw. Erzbischof, der in Personalunion mit seiner geistlichen Macht auch weltliche Herrschaft über ein geistliches Territorium ausübte, dem er als Landesherr vorstand. Auf dem Gebiet des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation verschwand die Funktion de facto mit der Auflösung des Reiches im Jahre 1806. In einigen Bistümern überdauerte die Bezeichnung bis nach dem Ersten Weltkrieg. Der Gebrauch der Titel Fürstbischof und Fürsterzbischof sowie die Verwendung der damit verbundenen weltlichen Würdezeichen (wie Fürstenhut und -mantel) wurden 1951 durch Papst Pius XII. auch formell abgeschafft.