Geistliches Territorium
Als Geistliches Territorium bezeichnet man ein Staatsgebiet im Mittelalter und der frühen Neuzeit, dessen Landesherr (Fürst) zugleich ein Geistlicher war und somit die geistliche mit der weltlichen Gewalt verband. Er übte in seinem kirchlichen Jurisdiktionsbereich (Diözese) die geistliche und in einem weltlichen Herrschaftsbereich (Stift), das nicht deckungsgleich sein musste, die weltliche Gewalt aus. Diese Herrschaftsform war vor allem im Heiligen Römischen Reich verbreitet.
Nach dem Krummstab, dem Herrschaftszeichen der Bischöfe und Äbte, wurden geistliche Territorien auch Krummstablande genannt.
Im Heiligen Römischen Reich[Bearbeiten]
Geistliche Territorien innerhalb des Heiligen Römischen Reiches entwickelten sich aus dem ottonisch-salischen Reichskirchensystem und wurden teils schon nach der Reformation, spätestens 1803 im Zuge der Säkularisation durch den Reichsdeputationshauptschluss aufgelöst. Zwischenzeitlich hatten die Äbte viele jurisdiktionelle und politische Rechte inne und waren über Jahrhunderte ein wichtiges Element der kaiserlichen Macht. Da Bischöfe von den mittelalterlichen Kaisern die geistliche Gerichtsbarkeit zur Ausübung in den Territorien der weltlichen Fürsten übertrugen, resultierten daraus wiederkehrende Konflikte und Auseinandersetzungen zur Kompetenz der geistlichen Gerichte Reichsunmittelbare geistliche Herren wurden als Reichsprälaten bezeichnet und geistliche Herrschaften Reichsstifte. Im Einzelnen:
- die drei geistlichen der sieben Kurfürstentümer – im Einzelnen Mainz, Köln und Trier – die jeweils von einem Erzbischof regiert wurden.
- weitere Erz- und Fürstbistümer. Abhängig von der innerkirchlichen Hierarchie des jeweiligen Territorialherren wurden die Gebiete unterschiedlich bezeichnet: Sie wurden Erzstift genannt (etwa Erzstift Magdeburg), wenn sie von einem Erzbischof regiert wurden, und Hochstift, wenn sie von einem einfachen Bischof (Fürstbischof) regiert wurden (etwa Hochstift Münster, siehe auch Liste der Fürstbistümer um 1800).
- die Reichsabteien, die von einem Abt (oder auch einer Äbtissin) geleitet wurden (z. B. die Reichsabtei Werden).
- die anderen Reichsstifte, die von einem Propst geleitet wurden (z. B. die Fürstpropstei Berchtesgaden).
- weitere Reichsklöster, wie z. B. Kartausen.
Quellen[Bearbeiten]
- Bettina Braun: Princeps et Episcopus. Studien zur Funktion und zum Selbstverständnis der nordwestdeutschen Fürstbischöfe nach dem Westfälischen Frieden. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2013