Staatsgebiet

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Das Staatsgebiet oder Staatsterritorium ist neben dem Staatsvolk und der Staatsgewalt eines der drei Elemente eines Staates im völkerrechtlichen Sinne. Es ist der territoriale Bereich, den der Staat dauerhaft und geordnet beherrscht und wo er über eine für dieses Gebiet geltende Verwaltungs- und Rechtsordnung verfügt, die unter anderem die Rechtmäßigkeit und damit die Legitimität des staatlichen Gewaltmonopols für die in ihm lebenden Menschen (Bürger) herstellt. Dadurch wird in einem Rechtsstaat weitestgehend für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden gesorgt und hierzu innerhalb des Staatsgebiets sowohl auf Bürger als auch auf öffentliche Institutionen legitimierter Zwang ausgeübt, um das Verhalten der beiden Parteien im Sinne des Gemeinwohls zu beeinflussen. Der deutsche Jurist Ernst Zitelmann bezeichnete das Staatsgebiet daher als den „Schauplatz der staatlichen Herrschaft“. Es ist zu unterscheiden vom Hoheitsgebiet, in dessen Raum ein Staat seine Hoheitsrechte auch tatsächlich ausübt.