Rechtssicherheit

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Der Grundsatz der Rechtssicherheit ist ein Kerngehalt des Rechtsstaatsprinzips. Rechtssicherheit beruht auf dem Anspruch der Klarheit, Beständigkeit, Vorhersehbarkeit und Gewährleistung von Rechtsnormen sowie die an diese gebundenen konkreten Rechtspflichten und Berechtigungen. Es ist Teil der elementaren Basis einer rechtsstaatlichen Gesellschaftsordnung.

Rechtsphilosophischer Zweck[Bearbeiten]

Rechtssicherheit soll dazu dienen, das Vertrauen der Bürger in die Verlässlichkeit der Rechtsordnung herzustellen, zu bestärken und als Teil des natürlichen sozialen Miteinanders zu verankern. Zur Rechtssicherheit gehört auch die Klärung von umstrittenen Rechtsfragen beziehungsweise Rechtsverhältnissen im Rahmen einer angemessenen Zeit und die Herstellung von Rechtsfrieden.