Finger

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Ein Finger – lateinisch auch Digitus (manus) (Mehrzahl: Digiti [manus]) für „Finger (der Hand)“ – ist ein Teil der Hand. Die Finger gehören zu den Akren. Fast alle Tetrapoden haben fünf Finger (pentadaktyles System). Finger haben Greif-, Stütz- und Haltefunktionen. Das Pendant zu den Fingern sind an den unteren Extremitäten die Zehen. Bei den Tieren wird ein Finger als Vorderzehe bezeichnet.

Finger der Landwirbeltiere[Bearbeiten]

Die fünfstrahligen vorderen Extremitäten der Landwirbeltiere lassen sich phylogenetisch von den vielstrahligen Brustflossen der Fische herleiten. Innerhalb der Taxa der Tetrapoden erfahren der pentadactyle Grundbauplan und somit auch die Ausprägung der Finger und Fingerknochen mannigfache Abwandlungen. Die morphologisch verschiedenen Finger der Landwirbeltiere sind homolog, sie sind Variationen eines gemeinsamen Bauplans. Die Flügel der Vögel und die der Fledermäuse sind nicht homolog, sondern es sind analoge Flugorgane. Die darin befindlichen Fingerknochen sind jedoch homolog.

Unter anderem an der Embryonalentwicklung von Haushühnern wurde erforscht, dass sich an den Geweben, aus denen die Zehen werden, ein Interdigitalgewebe bildet, das sich anschließend durch Apoptose wieder zurückbildet. Bleibt die Apoptose aus, bleiben die Interdigitalhäute erhalten. Viele Tiere haben daraus entwickelte Schwimmhäute zwischen den Zehen oder Fingern. Beim Menschen werden bei ausbleibender Trennung der Fingerglieder Kinder mit einer kutanen Syndaktylie geboren.

Quellen[Bearbeiten]

  • Neil A. Campbell, Jane B. Reece: Biologie. Heidelberg/ Berlin 2003, S. 515–517 und 583.