Gebietsreform in Bayern

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Die Gebietsreform im Freistaat Bayern wurde in den Jahren 1971 bis 1980 durchgeführt und hatte das Ziel, leistungsfähigere Gemeinden und Landkreise zu schaffen. Das sollte durch größere Verwaltungseinheiten (Gemeindefusionen) erreicht werden, die nach Ansicht der Bayerischen Staatsregierung effizienter arbeiten würden.

Die Zahl der Gemeinden wurde von 7004 auf 2050 reduziert. Damit sollte insbesondere verhindert werden, dass Kleingemeinden unter 2000 Einwohnern (etwa 80 %) ihre Dienstleistungen reduzieren müssten.