Gefängnis

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Ein Gefängnis (in Österreich auch Kriminal) ist jeder Ort, an dem Menschen gegen ihren Willen festgehalten werden (vgl. die Definition der vom Committee for the Prevention of Torture besuchten „places of detention“). Der Begriff geht daher weiter als der der Justizvollzugsanstalt (in Deutschland), Justizanstalt (in Österreich) oder Strafanstalt (in der Schweiz), worunter nur Gefängnisse verstanden werden, die dem Justizvollzug dienen, also Anstalten zur Unterbringung von Untersuchungs- und Strafgefangenen sowie Sicherungsverwahrten. Des Weiteren bezeichnet der Begriff Gefängnis auch die Gefängnisstrafe selbst.

Ein Gefängnis besteht baulich in der Regel aus einem weitflächigen Areal mit äußeren Schutzeinrichtungen (Zaunanlage oder Mauer mit Wachtürmen) sowie im Inneren aus Gebäuden zur Unterbringung der Gefangenen, des Wachpersonals sowie zur Aufnahme von Sozialeinrichtungen. Die gut einsehbaren Freiflächen dienen nicht nur zum zeitweisen Aufenthalt der Häftlinge im Freien, sondern auch zur besseren Überwachung der Zaunzugänge.

Als Strafinstitution wird das Gefängnis seit längerem in Frage gestellt. Schon Gustav Radbruch hatte in seiner Rechtsphilosophie vorhergesehen, „dass die Entwicklung des Strafrechts über das Strafrecht einstmals hinwegschreiten und die Verbesserung des Strafrechts nicht in ein besseres Strafrecht einmünden wird, sondern in ein Besserungs- und Bewahrungsrecht, das besser als Strafrecht, das sowohl klüger wie menschlicher als das Strafrecht wäre“ (1956). Auf das Gefängnis übertragen bedeutete dies dessen Infragestellung als Strafinstitution (Abolitionismus)