Strafgefangener

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Strafgefangene sind Personen, die eine Haft- bzw. Freiheitsstrafe wegen einer gesetzlich geahndeten Straftat in einem Gefängnis verbüßen.

Verschiedene Arten der Haft[Bearbeiten]

Die Strafhaft aufgrund einer gerichtlich angeordneten Freiheitsstrafe ist im deutschen Strafrecht eine Maßnahme der Rechtspflege und wird mit dem Strafrecht, Strafverfahrens- bzw. Strafvollzugsrecht geregelt. Sie ist von anderen Arten des Freiheitsentzugs zu unterscheiden, zu denen Ordnungshaft (ab einem Tag), Zwangs- und Untersuchungshaft („U-Haft“) gehören, ferner die Auslieferungshaft und die Abschiebungshaft. Sie haben im Allgemeinen einen zeitlich begrenzten Rahmen.

Manchmal mündet eine Verurteilung zu einer Geldstrafe ebenfalls in eine Freiheitsstrafe, wenn der Verurteilte nicht zahlungsfähig ist. In diesem Fall spricht man von „Ersatzfreiheitsstrafe“.

In rechtsstaatlichen Ländern unterliegen die Haftanstalten einer staatlich geregelten Aufsicht; Jugendliche und „geistig abnorme Rechtsbrecher“ (Österreich und Lichtenstein) werden in jeweils speziellen Anstalten inhaftiert, vielfach auch weibliche Häftlinge. Psychisch kranke Straftäter, teilweise auch solche mit Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB, werden bei Wiederholungsgefahr in Deutschland im Maßregelvollzug inhaftiert. Präventiv können Gerichte zum Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern eine Sicherungsverwahrung bereits im Urteil und bei negativer Besserungsprognose während der Haft in Einzelfällen auch nachträglich anordnen.