Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

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Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP; Common Foreign and Security Policy, CFSP; frz. Politique étrangère et de sécurité commune, PESC) ist ein Politikbereich der Europäischen Union. Er bezeichnet die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten in den Bereichen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik und ist Teil des „auswärtigen Handelns der Union“, das noch Bereiche wie die Entwicklungs- und Handelspolitik umfasst. Ein Unterbereich der GASP ist die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), für die teilweise eigene Regeln gelten.

Die GASP wurde mit dem Vertrag von Maastricht 1993 eingerichtet. Es handelt sich dabei um eine rein intergouvernementale (zwischenstaatliche) Kooperation der Regierungen; wichtige Beschlüsse können daher grundsätzlich nur einstimmig von allen Mitgliedstaaten im Europäischen Rat oder im Rat der Europäischen Union gefasst werden. Für die Durchführung der GASP sind der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik und der ihm unterstellte Europäische Auswärtige Dienst sowie die diplomatischen Dienste der Mitgliedstaaten zuständig. Die Bestimmungen zur GASP finden sich in Art. 21 bis Art. 46 des EU-Vertrags.