Vertrag von Maastricht

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Als Vertrag von Maastricht wird das Vertragswerk bezeichnet, das unter anderem die ursprüngliche Fassung des Vertrags über die Europäische Union (EUV) enthält.

Der Vertrag von Maastricht wurde am 07.02.1992 im niederländischen Maastricht vom Europäischen Rat unterzeichnet. Er stellt den bis dahin größten Schritt der europäischen Integration seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaften (EG) dar.

Mit diesem Vertragswerk, das an die Stelle der 1957 geschlossenen Römischen Verträge trat, wurde die Europäische Union (EU) als übergeordneter Verbund für die Europäischen Gemeinschaften, die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres gegründet.

Abgesehen von dem eigentlichen EU-Vertrag enthält der Vertrag von Maastricht auch Bestimmungen zu umfassenden Änderungen der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften, also des EG-Vertrags, des EURATOM-Vertrags und des damals noch in Kraft befindlichen EGKS-Vertrags. Er trat am 01.11.1993 in Kraft. Der damit geschaffene Rechtsstand wurde zum 01.05.1999 durch den Vertrag von Amsterdam erneut geändert.

Einführung[Bearbeiten]

Nach Verhandlungen, die im Dezember 1991 in Maastricht stattfanden, wurde der Vertrag am 07.02.1992 unterzeichnet. Wegen einiger Hindernisse im Ratifizierungsverfahren (Zustimmung der dänischen Bevölkerung erst in einem zweiten Referendum; Verfassungsklage in Deutschland gegen die parlamentarische Zustimmung zum Vertrag) konnte er erst am 1. November 1993 in Kraft treten. Er bezeichnet sich selbst als „eine neue Stufe bei der Verwirklichung einer immer engeren Union der Völker Europas“.

Er beinhaltet neben einer Reihe von Änderungen des EG-Vertrages und des Euratom-Vertrages den Gründungsakt der Europäischen Union (vgl. Präambel des EU-Vertrags), ohne diesen selbst zu vollenden. Es war – wie auch die Entwicklung der EG – ein erster Teilschritt auf dem Weg hin zu einer EU-Verfassung, die die EU-Verträge später ersetzen soll.

Die hiermit gegründete Europäische Union ersetzt nicht die Europäischen Gemeinschaften (Artikel 47 EU-Vertrag), sondern stellt diese mit den neuen „Politiken und Formen der Zusammenarbeit“ (Artikel 2 EU-Vertrag) unter ein gemeinsames Dach. Zusammen mit anderen Elementen bilden die Europäischen Gemeinschaften die drei Säulen der Europäischen Union:

Quellen[Bearbeiten]

  • Carl-Otto Lenz, Klaus-Dieter Borchardt (Hrsg.): EU-Verträge. Kommentar, Bundesanzeiger Verlag Köln, 5. Aufl. 2010 ISBN 978-3-89817-702-3