Römische Verträge

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Die Römischen Verträge (außer in Deutschland und Italien vereinfachend Vertrag von Rom genannt) wurden am 25. März 1957 von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden im Konservatorenpalast in Rom unterzeichnet. Sie traten am 01.01.1958 in Kraft:

Die genannten Gemeinschaften bildeten zusammen mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl die Europäischen Gemeinschaften. Erst mit dem Fusionsvertrag (1965) wurden auch die Kommissionen und die Ministerräte zusammengelegt.

Der Philosoph Alexandre Kojève war als hoher französischer Beamter am Zustandekommen der Römischen Verträge beteiligt.

Ziele der gegründeten Gemeinschaften[Bearbeiten]

EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft)[Bearbeiten]

  • Sicherung des sozialen und wirtschaftlichen Fortschritts
  • Beseitigung europäischer Schranken, Abschaffung der Zölle
  • Besserung der Lebens- und Beschäftigungsbestimmungen
  • beständige Wirtschaftsausweitung, ausgewogener Handelsverkehr, redlicher Wettbewerb
  • gemeinsame Handels-, Landwirtschafts- und Verkehrspolitik
  • Wahrung von Frieden und Freiheit
  • größere Stabilität, engere Beziehungen zwischen den Staaten
  • freier Personen-, Dienstleistungs-, Kapital- und Warenverkehr
  • Angleichung innerstaatlicher Rechtsvorschriften
  • innere und äußere finanzielle Stabilität

Die Annäherung der Wirtschaftspolitiken (Steuerangleichung, Umweltauflagen, Arbeitslosigkeit, Mindestlöhne, …) sollte innerhalb von 12 Jahren schrittweise erfolgen.

Quellen[Bearbeiten]

  • Wilfried Loth: Der Weg nach Europa. Geschichte der europäischen Integration 1939–1957. V&R, Göttingen 1996, ISBN 3-525-33565-2.