Europäisches Parlament

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Das Europäische Parlament (inoffiziell auch Europaparlament oder EU-Parlament; kurz EP) mit offiziellem Sitz in Straßburg ist das Parlament der Europäischen Union Art. 14 EU-Vertrag). Seit 1979 wird alle fünf Jahre (zuletzt 2019) in allgemeinen, unmittelbaren, freien, geheimen, aber nicht gleichen Europawahlen von den Bürgern der EU gewählt. Damit ist das Europäische Parlament das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union und die einzige direkt gewählte supranationale Institution weltweit.

Seit der Gründung des Parlaments 1952 wurden seine Kompetenzen bei der EU-Rechtsetzung mehrmals deutlich erweitert, vor allem durch den Vertrag von Maastricht 1992 und zuletzt durch den Vertrag von Lissabon 2007, der am 01.12.2009 in Kraft trat. Auch in Bezug auf die Bildung der Exekutive, also die Wahl der Europäischen Kommission, wurden die Rechte des Parlaments schrittweise ausgebaut. So müssen sich die Kandidaten für die EU-Kommission zunächst einer Anhörung im Europäischen Parlament stellen und ihre Eignung und Befähigung für das vorgeschlagene Amt unter Beweis stellen. Diese Anhörung führt in der Regel der entsprechende Ausschuss des Europäischen Parlaments durch und alle Anhörungen werden per Web-Stream über die Website des Europäischen Parlaments auch öffentlich gemacht. Erst nach der erfolgreich bestandenen Anhörung kann der Kandidat zum Mitglied der EU-Kommission gewählt werden, auch dies geschieht durch das Europäische Parlament (Plenum).

Im Europäischen Parlament fehlt der typische Gegensatz zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen. Anders als in den meisten nationalen Parlamenten, in denen die Regierungsfraktionen normalerweise loyal zur Regierung stehen und deren Gesetzentwürfe prinzipiell unterstützen, bilden sich im Europäischen Parlament je nach Abstimmungsthema wechselnde Mehrheiten. Dies bewirkt auch, dass die einzelnen Europa-Abgeordneten unabhängiger sind und mit Verhandlungsgeschick und Sachkenntnis größeren Einfluss auf die EU-Gesetzgebung haben, als es Abgeordneten nationaler Parlamente möglich ist.

Das Bundesverfassungsgericht spricht dem Europäischen Parlament in seinem Urteil zum Lissabon-Vertrag vom 30.06.2009 nur eine eingeschränkte demokratische Legitimation zu und sieht seine Entscheidungskompetenzen bezüglich weiterer Schritte einer europäischen Integration dadurch begrenzt.

Seit der Europawahl 2014 umfasst das Parlament maximal 750 Sitze zuzüglich des Präsidenten, also 751 Abgeordnete (art. 14 Abs. 2 EU-Vertrag). Das Parlament hat derzeit sieben Fraktionen sowie 47 fraktionslose Abgeordnete. In ihren Heimatländern sind diese Abgeordneten Mitglieder in rund 200 verschiedenen nationalen Parteien, die sich auf europäischer Ebene großenteils zu Europaparteien zusammengeschlossen haben.

Präsidentin des Europäischen Parlaments ist seit Januar 2022 Roberta Metsola. Arbeitsorte des Europäischen Parlaments sind neben Straßburg auch Brüssel und Luxemburg. Regelungen zu Organisation und Arbeitsweise enthält die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments.

Mit dem per 31. Januar 2020 erfolgten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (dem sogenannten „Brexit“) änderte sich die Zahl der pro Mitgliedsland zugewiesenen Mandate. Von den 73 britischen Parlamentssitzen wurden 27 frei werdende Sitze in Proportion zur Einwohnerzahl neu auf die EU-Länder aufgeteilt. 46 Sitze wurden in Reserve gestellt für eine mögliche EU-Erweiterung.