Genossenschaft

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Genossenschaft oder Kooperative (von Kooperation) bezeichnet einen Zusammenschluss oder Verband von Personen (natürlichen oder juristischen) zu Zwecken der Erwerbstätigkeit oder der wirtschaftlichen oder sozialen Förderung der Mitglieder durch gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Eine genossenschaftliche Kooperation bietet sich immer dann an, wenn das Verfolgen eines wirtschaftlichen Ziels die Leistungsfähigkeit des Einzelnen übersteigt, zugleich aber die selbstständige Existenz gewahrt werden soll. Anders als bei Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) hängt die Geschäftspolitik nicht von den Interessen außenstehender Investoren ab, sondern wird allein von den Belangen der Mitglieder bestimmt. Bei einer Genossenschaft handelt es sich um eine Gesellschaft (juristische Person) des privaten Rechts.

In Deutschland ist die Rechtsgrundlage das Genossenschaftsgesetz (GenG). Jede Genossenschaft muss Mitglied eines Prüfungsverbandes sein, welcher in regelmäßigen Abständen die Wirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit der Mitgliedsunternehmen überprüft. Aufgrund dieser Prüfungen und der demokratisch gewählten Leitungsorganen sind Genossenschaften die Unternehmensform mit der niedrigsten Insolvenzquote in Deutschland.

Historisch werden Genossenschaften oftmals mit den Begriffen Gilde oder Zunft beschrieben. Die moderne Genossenschaftsstruktur geht auf die Sozialreformer Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch zurück, welche Mitte des 19. Jahrhunderts erste Kredit- bzw. Einkaufsgenossenschaften gründeten. Die Genossenschaft ist seit Einführung der Europäischen Genossenschaft nicht mehr nur auf wirtschaftliche Aktivitäten beschränkt. In Deutschland existieren insgesamt knapp 8000 Genossenschaften.