Gerichtsorganisation in Österreich

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Die Gerichtsorganisation in Österreich ist durch eine Zweiteilung in die ordentliche Gerichtsbarkeit (für Straf- und Zivilrecht) und die Gerichte des öffentlichen Rechts (für Verfassungs- und Verwaltungsrecht) gekennzeichnet. Im Gegensatz zu anderen Bundesstaaten war Gerichtsträger aller Gerichte der Republik Österreich der Bund. Dies änderte sich im Zuge der Umsetzung der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012. Durch die Errichtung von Landesverwaltungsgerichten sind seit 01.01.2014 die Länder erstmals auch an der Gerichtsbarkeit beteiligt.

Ordentliche Gerichtsbarkeit[Bearbeiten]

Die heutige Organisation der ordentlichen Gerichte in vier Stufen geht auf das Jahr 1849 zurück. Es besteht grundsätzlich ein zwei-, in besonderen Fällen (Zulassung der [außer-]ordentlichen Revision oder des Revisionsrekurses) dreistufiger Instanzenzug. Grundlage für die Gerichtsorganisation ist die 1898 in Kraft getretene Jurisdiktionsnorm.

Quellen[Bearbeiten]