Gesellschaftsordnung

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Gesellschaftsordnung bezeichnet allgemein die grundlegenden Merkmale einer Gesellschaft nach ihrer wirtschaftlichen Form (beispielsweise Kapitalismus, Sozialismus, Feudalismus), ihrer Sozialstruktur (beispielsweise soziale Schichtung, Klassengesellschaft, Ständeordnung) sowie ihrer religiösen oder ideologischen Ausrichtung (beispielsweise Bürgerliche Gesellschaft, Faschismus, Anarchismus).

Allgemeines[Bearbeiten]

Das Kompositum „Gesellschaftsordnung“ setzt sich aus „Gesellschaft“ und „Ordnung“ oder „System“ zusammen. Unter Gesellschaft versteht man eine Gesamtheit von Menschen, die durch ein Geflecht von Beziehungen miteinander in Kontakt stehen und deren Zusammenleben insbesondere durch die eigentümlichen sozialen Handlungen erklärbar ist. Den Ordnungs- und Organisationsrahmen, den sich eine derartige Gesellschaft gibt, nennt man Sozialordnung. Daraus ergibt sich, dass mit dem Begriff Gesellschaftsordnung sämtliche Arten von Beziehungen innerhalb einer Gesellschaft gemeint sind, also ihre rechtlichen, wirtschaftlichen, religiösen oder ethischen Beziehungen.