Gleichstellung
Unter Gleichstellung versteht man Maßnahmen der Angleichung der Lebenssituation von im Prinzip gleichberechtigten heterogenen Bevölkerungsgruppen (z. B. Gleichberechtigung von Frau und Mann).
Unter Gleichbehandlung versteht man Maßnahmen zur Angleichung benachteiligter gesellschaftlicher Gruppen (Menschen mit Behinderung, Menschen mit Erkrankung, Menschen mit Migrationshintergrund, Kinder bildungsferner Eltern) in allen Lebensbereichen.
Die Begriffe berühren die Chancengleichheit und die Gleichberechtigung auf Grundlage der Menschenrechte. Die Begriffe bezeichnen spezielle Anwendungen der allgemeinen Gleichheit der Menschen, nach dem verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz, vor dem Gesetz und im Alltag. Sie haben auch Berührungspunkte mit der politischen Forderung nach sozialer Gerechtigkeit.
Grundlagen[Bearbeiten]
Gleichstellung umfasst einige Thematiken, die aufgrund der unterschiedlichen Konzeptionen, der unterschiedlichen gesellschaftlichen Resonanz und der unterschiedlichen politischen Maßnahmen differenziert behandelt werden:
- Gleichstellung der Geschlechter
- Gleichstellung von Behinderten
- Gleichstellung von Homosexuellen
- Gleichstellung von Personen nach der sozialen Herkunft
Zusätzlich umfasst das Thema spezifische Regelungen für spezielle Bevölkerungsgruppen:
- Prostitutionsgesetz (Deutschland) – Gleichstellung von Prostituierten bei der Sozialversicherung
Quellen[Bearbeiten]
- Margherita Zander, Luise Hartwig, Irma Jansen (Hrsg.): Geschlecht Nebensache? Zur Aktualität einer Gender-Perspektive in der sozialen Arbeit. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2006, ISBN 3-531-14947-4, S. 138 f.