Große kreisangehörige Stadt

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Große kreisangehörige Stadt ist ein Begriff aus dem Kommunalrecht in den deutschen Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen. Entsprechende Bezeichnungen in anderen deutschen Ländern lauten große selbständige Stadt und große Kreisstadt. Große kreisangehörige Städte übernehmen – entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit – zusätzliche Aufgaben, für die bei kleineren Gemeinden der Landkreis zuständig ist. Die bevölkerungsreichste große kreisangehörige Stadt in Deutschland ist die rheinische Stadt Neuss in Nordrhein-Westfalen mit 154.139 Einwohnern.