Handelsgesetzbuch

Aus Twilight-Line Medien

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland. Das Bürgerliche Gesetzbuch gilt für Kaufleute neben dem HGB nur subsidiär. Das HGB setzt vor allem auf den Rechtsschein, um die vorzunehmenden Geschäfte zu erleichtern.

Daneben enthält das HGB die Regelungen für die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die stille Gesellschaft. Für Kapitalgesellschaften enthält das HGB Regelungen zu Abschlüssen und Berichten. Ergänzungsvorschriften betreffen Versicherungsunternehmen, Kreditinstitute und Genossenschaften. Mit wenigen Strafvorschriften zählt das HGB zum Nebenstrafrecht.

Aktuell wird das Handelsrecht stark durch Rechtsetzungen der Europäischen Union beeinflusst.

Das deutsche Handelsgesetzbuch galt ab 1939 großteils auch in Österreich. Mit dem 01.01.2007 wurde das österreichische Handelsgesetzbuch (HGB) mit dem Handelsrechts-Änderungsgesetz (HaRÄG), öBGBl I Nr. 2005/120 in großem Umfang novelliert und dabei in Unternehmensgesetzbuch (UGB) umbenannt.