Herrschende Meinung

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Der Begriff der herrschenden Meinung bezeichnet im akademischen und besonders im juristischen Kontext die in einem Diskurs oder zu einer konkreten Streit- oder Rechtsfrage vorwiegend eingenommene Position.

Rechtswissenschaft[Bearbeiten]

Die herrschende Meinung kann in der Rechtswissenschaft bedeutsam werden, wenn sich bei einer konkreten Fragestellung mehrere gangbare Lösungsansätze anbieten. Sie bezeichnet die Auffassung, die von der Mehrheit der mit diesem Problem befassten Juristen vertreten und damit als vorherrschende Meinung zur Lösung einer Rechtsfrage angewendet wird.

Die herrschende Meinung wird üblicherweise knapp durch hM oder h.M. abgekürzt. Ist eine Lösung nahezu bzw. vollkommen unumstritten, wird oftmals zur Verdeutlichung von „ganz herrschender Meinung“ (ganz h.M.) bzw. „allgemeiner Meinung“ (allgM) gesprochen.

Der Begriff ist insofern unpräzise, als in der Rechtswissenschaft üblicherweise zwischen den Rechtsauffassungen der Rechtsprechung (Judikatur) und Literaturmeinungen differenziert wird. Da sich eine der gängigen Rechtsprechung zuwiderlaufende Ansicht in der Praxis, also gerichtlich, kaum durchsetzen lässt, kann sie auch dann nicht als herrschende Meinung gelten, wenn sie von der Mehrheit der Juristen so vertreten wird. Keinesfalls kann es etwa eine herrschende Meinung bei einer abweichenden Rechtsprechung des zuständigen obersten Bundesgerichts (etwa dem Bundesgerichtshof) geben. Insofern wird der Begriff häufig nur in Bezug jeweils auf die Rechtsprechung oder die Lehre verwendet. Präziser ist es daher, den Begriff der h.M. nur dann zu verwenden, wenn die entsprechende Ansicht sowohl von der Rechtsprechung als auch der überwiegenden Literatur vertreten wird. Fallen Rechtsprechung und überwiegende Literatur dagegen auseinander, sollte man schlicht von „Rechtsprechung“ beziehungsweise „ständiger Rechtsprechung“ (st. Rspr.) einerseits und „herrschender Lehre“ (h.L.) andererseits sprechen.

Eine Definition, wann eine Meinung herrschend ist, kann allerdings in der argumentativen Wissenschaft nicht trennscharf gegeben werden. Zur noch genaueren Unterscheidung wird daher etwa die ganz herrschende Meinung, die teilweise vertretene Ansicht oder andere Ansicht oder die „frische“ im Vordringen befindliche Meinung angeführt.