Immobiliarmiete

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Unter Immobiliarmiete (kurz Miete) versteht man die entgeltliche Gebrauchsüberlassung von Wohnräumen sowie das Mieten von Geschäftsräumen.

Allgemeines[Bearbeiten]

Das Mietrecht sieht den Mietzins, alltagssprachlich „die Miete“, sowohl für bewegliche Sachen (Mobiliarmiete; beispielsweise Mietwagen) als auch für Immobilien (etwa Mietshäusern) vor. Bei letzteren ist die Miete (aus Sicht des Mieters Kaltmiete) eine Nutzungsgebühr, die der Vermieter (Eigentümer der Immobilie) für die Überlassung einer Wohnung oder von Geschäftsräumen vom Mieter aus dem abgeschlossenen Mietvertrag verlangen kann. Die Höhe der Miete, aber auch Kündigungsfristen und andere Vertragsbestandteile eines Mietvertrags, unterliegen im Rahmen des Mietrechts besonderen Anforderungen, weil hier das Vertragsrecht mit dem in vielen Rechtsordnungen geschützten Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung kollidiert. Daraus ergeben sich besondere Anforderungen an den Mieterschutz für Privatpersonen.

Diese Anforderungen waren und sind stets Gegenstand sozialer und politischer Auseinandersetzungen. Diese reichen von Fachdebatten zwischen den Verbänden der Mieter- und Vermieterorganisationen bis zum Mietstreik. Dabei setzen sich die Mieter – wie bei einem Mietrückstand – der Kündigung von Mietverträgen und der Zwangsräumung aus.