Islamische Ehe

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Die islamische Ehe (arab. nikāḥ) ist eine nach Maßgabe der Scharia geschlossene Ehe und gilt nach islamischer Systematik als privatrechtlicher Vertrag. Nach islamischem Verständnis sind die intimen Lebensbereiche von heiratsfähigen Frauen und Männern grundsätzlich getrennt; die Ehe ist der einzige Ort, in dem diese Trennung legitimerweise aufgehoben ist.

Geschichte[Bearbeiten]

Die islamische Ehe basiert auf den bereits vorher existierenden Traditionen bei den Arabern, diese wurden jedoch durch Muhammad stark reformiert. Obwohl sich diese Traditionen teilweise örtlich unterschieden, basierten diese zumeist auf einem patriarchalen System, in dem die Männer (im Gegensatz zu den Frauen) sehr große Freiheiten genossen. Obwohl diese Strukturen sich bereits vor dem Islam teilweise aufzulösen schienen, waren Frauen dennoch weiterhin im Nachteil. So wurde die Ehe zwischen dem zukünftigen Bräutigam und dem männlichen Vormund der Braut ausgehandelt, oft ohne deren Einverständnis. Doch auch schon vor dem Islam wurde damit begonnen, die Brautgabe der Braut selbst auszuhändigen, die jedoch weiterhin weitgehend unter der Autorität ihres Ehemanns (und nach dessen Ableben unter dem seiner Familie) stand und der alleine über eine mögliche Ehescheidung entscheiden konnte. Diese Traditionen wurden durch den Islam grundlegend reformiert, behielt andererseits auch deren wesentliche Elemente bei mit dem Ziel, die Rechte der Frauen in der Ehe zu stärken.

Quellen[Bearbeiten]

  • Mathias Rohe: Das islamische Recht. Geschichte und Gegenwart. 2. Aufl. C.H. Beck: München 2009. S. 81–98.