Kampfflugzeug

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In der modernen Terminologie bezeichnet Kampfflugzeug jedes militärische Flugzeug, das für Zerstörungszwecke eingesetzt wird. Im deutschen Sprachgebrauch bis 1945 bezog sich die Bezeichnung Kampfflugzeug hingegen ausschließlich auf Bomber.

Definition und Kategorisierung[Bearbeiten]

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) definiert den Begriff „Kampfflugzeug“ im Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag) von November 1990 in Artikel II wie folgt:

Zitat
"„Kampfflugzeug“ bezeichnet ein Starrflügel- oder Schwenkflügelflugzeug, das für die Bekämpfung von Zielen durch den Einsatz von gelenkten Flugkörpern, ungelenkten Raketen, Bomben, Bordmaschinengewehren, Bordkanonen oder anderen Zerstörungswaffen bewaffnet und ausgerüstet ist, sowie jedes Modell oder jede Version eines solchen Flugzeugs, das andere militärische Aufgaben wie z. B. Aufklärung oder elektronische Kampfführung wahrnimmt. Der Begriff „Kampfflugzeug“ schließt primäre Schulflugzeuge nicht ein."

Kampfflugzeuge können mit einigen Überschneidungen allgemein in drei Hauptkategorien unterteilt werden: