Kanzler

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Das Wort Kanzler (lat. cancellarius) bezeichnete im Mittelalter zunächst den Kanzleileiter einer Urkundenbehörde und wird seitdem auch für hohe politische Beamte im Staatswesen verwendet. In Deutschland und Österreich steht die Bezeichnung (auch) für den Regierungschef.

Herzogtum Bayern[Bearbeiten]

Im Herzogtum Bayern waren die Kanzler zunächst (insbesondere unter den Herzögen Albrecht V. und Wilhelm V.) mit der Behauptung des Katholizismus gegenüber dem Protestantismus betraut. Sie verhalfen dem Herzogtum Bayern zu einer politischen Vormachtstellung im Heiligen Römischen Reich. Bayerische Kanzler waren beispielsweise der vorherige Kanzler Bayern-Münchens Johann Neuhauser oder auch Simon Eck, Christoph Elsenheimer und Augustin Lösch.